Als Teilzweckverband übernimmt er das Abwasser seiner Mitgliedsgemeinden an den vereinbarten Übergabestellen, leitet es in seinen Verbandssammlern zur Gemeinschaftskläranlage Meißen weiter und reinigt es dort. Die ortsinterne Sammlung des Abwassers sowie die Satzungshoheit, die Erhebung von Gebühren und gegebenenfalls von Beiträgen liegen bei den Mitgliedsgemeinden.